Südafrika: Neue Einreisebestimmungen mit Kindern

Mit Wirkung vom 15. Juni 2015, hat das Department of Home Affairs von Südafrika neue Einreisebestimmungen für Kinder eingeführt. Diese Regel ist für Südafrikaner sowie für Ausländer gültig. Für alle Südafrika Reisen muss jeder Reisende, der mit einem Kind ein- und ausreisen möchte, eine Genehmigung der Eltern zum Reisen bei sich führen. Alle Pflichtdokumente müssen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Diese Regel ist nicht gültig für Reisende, die sich in Südafrika nur auf Transit am internationalen Flughafen befinden.


Um den Kinderhandel zu bekämpfen, hat Südafrika seine Einreisebestimmungen für alle, die mit Kindern reisen, verschärft. Jeder der mit Kindern reist, muss den Nachweis erbringen, dass die leiblichen Eltern mit dieser Reise einverstanden sind, doch selbst leibliche Eltern müssen eine Geburtsurkunde bei Ein- bzw. Ausreise vorlegen.

Unten finden Sie alle Voraussetzungen und Dokumente, die Sie bei einer Ein- bzw. Ausreise vorlegen müssen:

1. Wenn die Eltern mit einem Kind unterwegs

  • Geburtsurkunde des Kindes, welche die Angaben der Eltern dokumentiert.
  • Adoptierte Kinder benötigen den Nachweis durch eine Adoptionsurkunde.

2. Wenn ein Elternteil mit einem Kind unterwegs

  • Der reisende Elternteil, muss eine Geburtsurkunde des Kindes bei sich führen, welche die Angaben der Eltern dokumentiert.
  • Die Zustimmung in Form einer eidesstattlichen Erklärung von dem anderen Elternteil, dass diese/r sich zu der Reise einverstanden erklärt.
  • Ein Gerichtsbeschluss, für alle Reisende die gerichtlich als Erziehungsberechtigte eingesetzt wurden.
  • Eine Sterbeurkunde, sollte der andere Elternteil verstorben sein, welcher auf der Geburtsurkunde als Vater oder Mutter eingetragen ist.
  • Rechtlich getrennte Eltern sollte auch eine gerichtliche Anordnung bei sich fügen, wenn der andere Elternteil die Einwilligung nicht erteilt, oder für den Fall, dass ein Kind mit einem Verwandten oder anderen Person reist, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Erläuterung: Die eidesstattlichen Erklärung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Reise sein.

3. Wenn eine Person mit einem Kind reist, das nicht das biologische Kind ist

  • Geburtsurkunde des Kindes.
  • Eine eidesstattliche Erklärung von den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten des Kindes, welche die Erlaubnis erteilt, mit dem Kind zu reisen.
  • Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes.
  • Die Kontaktdaten der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes.

4. Jeder unbegleitete Minderjährige muss den Beamten bei der Ein- und Ausreise folgende Dokumente vorzeigen

  • Nachweis der Zustimmung von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten in Form einer eidesstattlichen Erklärung, dass das Kind ein- und ausreisen darf.
  • Ein Brief von der Person, die das Kind in Südafrika in Empfang nimmt inklusive Wohnadresse und Kontaktdaten, wo das Kind wohnen wird.
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass und Visum oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung der Person, die das Kind in Südafrika in Empfang nimmt; und
  • Die Kontaktdaten der Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes.

Für weitere Informationen, empfehle ich Ihnen die Botschaft Südafrika in Berlin unter der Telefonnummer +49 30 220730 zu kontaktieren.

Glauben Sie, dass diese neue Regel den Kinderhandel stoppen wird?